Kooperationen in der Zukunft
Wie sieht die Zukunft der Zusammenarbeit aus?
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zweier, oder mehrerer Firmen, kann für alle Beteiligten enorme Vorteile bringen. Eine höhere Bekanntheit und Senkung vieler Kosten, sind nur zwei Beispiele. Das ist der Hauptgrund, warum sich überhaupt Unternehmen zusammenschließen. Immerhin müssen alle Parteien auch etwas von ihrem Hoheitsrecht abgeben. Rein rechtlich gesehen, sind diese Zusammenschlüsse meistens “Gesellschaften bürgerlichen Rechts” oder “offene Handelsgesellschaften”.
Aber auch auch Genossenschaften sind, gerade unter landwirtschaftlichen Betrieben, eine beliebte Rechtsform für zusammenarbeitende Firmen. Firmen können entweder gänzlich miteinander kooperieren, oder nur in Teilbereichen, wie zum Beispiel in der Logistik. Wenn mindestens zwei Unternehmen zwar keine gemeinsame Gesellschaft führen, aber ein gemeinsames Marketing betreiben, ist vom sogenannten Kooperationsmarketing die Rede.
Die Gesetze müssten angepasst werden
Die Gegenwart zeigt, dass sich Unternehmen dort präsentieren, wo sich die jeweilige Zielgruppe in der Regel aufhält. Das wird auch in der Zukunft der Fall sein. Die potenziellen Kunden lassen sich, schon jetzt, am besten im Internet ansprechen. Daher wird, auch für Unternehmenskooperationen, das Netz immer wichtiger, insbesondere die sozialen Netzwerke spielen eine entscheidende Rolle. Da sich jedoch die Betreiber der sozialen Medien in den USA befinden, muss eine Erneuerung, beziehungsweise Aktualisierung, des Datenschutzes in Europa erfolgen.
Ebenso sollte das Persönlichkeitsrecht im vollen Umfang respektiert werden. Das ist in sozialen Medien ein häufiges Problem. Eventuell müsste dort auch per Gesetz nachgebessert werden. Einige Länder gelten als Vorreiter, was die Gesetzgebung in Zeiten der digitalen Revolution angeht. Das wirkt sich auch positiv auf die Marktwirtschaft aus. Zu den vorausschauenden Beispielen zählen natürlich die Vereinigten Staaten von Amerika, Südkorea und auch China.
Ein kurzes Fazit
Kooperationen zwischen Firmen sind nichts Neues. Sie machen jedoch nur Sinn, wenn alle Beteiligten Vorteile aus der Zusammenarbeit ziehen können. Logischerweise minimiert sich die Entscheidungsgewalt der einzelnen Parteien. Nicht nur komplette Kooperationen sind möglich, sonder auch das Zusammenfügen von Teilbereichen.
Die häufigsten Rechtsformen von deutschen Unternehmenskooperationen sind die “Gesellschaft bürgerlichen Rechts”, die “offene Handelsgesellschaft” sowie die Genossenschaften. Da sich die Unternehmen in Zukunft noch mehr auf das Onlinemarketing fokussieren werden, sollten die Gesetze zum Datenschutz angepasst werden. Auch die Persönlichkeitsrechte stehen seit dem Beginn der digitalen Revolution auf dem Prüfstand und müssen überdacht werden.
Europa kann hier von den USA, China und Südkorea lernen.